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Der Abschluss des Verfahrens ist das offizielles Ende des Vergabeverfahrens, verbindliche Erklärung zur Annahme eines Angebots zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020