Rahmenvereinbarung

Bei der Rahmenvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber oder mehreren öffentlichen Auftraggebern und einem Unternehmer oder mehreren Unternehmern. Ziel ist es, die Bedingungen für die Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen. Vor allem in Bezug auf den in Aussicht genommen Preis und die in Aussicht genommene Menge. Aufgrund einer Rahmenvereinbarung wird nach Abgabe von Angeboten eine Leistung von einer Partei der Rahmenvereinbarung mit oder ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb bezogen.

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