Sie sind hier:
Für die eindeutige Identifikation der Gebietseinheiten eines jeweiligen Mitgliedstaates der europäischen Union wurden die NUTS-Ebenen eingeführt.
Diese „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik“ (NUTS) dient außerdem dazu ein geografisches Gebiet einer Verwaltungsbehörde anhand von Bevölkerungsgrenzen in folgende Ebenen einzuteilen:
- NUTS 1: 3.000.000 bis 7.000.000
- NUTS 2: 800.000 bis 3.000.000
- NUTS 3: 150.000 bis 800.000
Quellen
- eur-lex.europa.eu
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020