Sie sind hier:
- Ratgeber
- Öffentliches Recht
- Zuschlag
Der Zuschlag ist das offizielle Ende des Vergabeverfahrens, also die verbindliche Erklärung zur Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020