Der Zuschlag ist das offizielle Ende des Vergabeverfahrens, also die verbindliche Erklärung zur Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020
Der Zuschlag ist das offizielle Ende des Vergabeverfahrens, also die verbindliche Erklärung zur Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags.
Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.
DATENSCHUTZ • AGB • COOKIES • IMPRESSUM