Mit indikativem Angebot wird (insbesondere im Vergaberecht und bei Unternehmenskäufen mit einem Bieterverfahren) ein unverbindliches erstes Angebot bezeichnet, das Bewerber in der sog. Dialogphase eines Vergabeverfahrens abgeben. Auf Basis dieser Angebote und den Bedürfnissen der vergebenden Stelle erarbeitet die vergebende Stelle dann mit den jeweiligen Bewerbern die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot aus.
Bis zur Abgabe des bindenden Angebots (und damit noch vor einer allfälligen exklusiven/bilateralen Verhandlungsmöglichkeit) sind bereits hohe (interne und externe) Kosten aufgelaufen, die leicht frustriert sein können.