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Öffentliche Einrichtungen sind zumindest teilrechtsfähige Gesellschaften oder Körperschaften, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben selbständig ausüben, die sie nicht kommerziell anbieten und vom Staat oder anderen öffentlichen Einrichtungen finanziert oder kontrolliert werden. Darunter fallen zum Beispiel ausgegliederte Gesellschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts wie Wasserverbände, Sozialversicherungsträger und bestimmte Fonds.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020