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Ein Marktplatz bildet mittels Direktvergabeplattform (DVP) Kundenbedarfe ab, welche aufgrund einer fehlenden Gesamtnachfrage nicht per Vergabefahren im ausgeschriebenen Portfolio abgedeckt sind. Demnach ist bei einem Marktplatz kein Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz vorangegangen. Auf einem Marktplatz werden Kataloge von mehreren Lieferanten parallel abgebildet, um Produkt- und Preisvergleiche und dadurch eine größere Produktauswahl für den Kunden zu ermöglichen. Weitere Vorteile liegen in der Effizienzsteigerung bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien mit niedrigen Einheitspreisen, einem einheitlichen Bestellablauf und der Rechnungsstellung über die E-Rechnung-Schnittstelle.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020