Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber üben Tätigkeiten aus, die entweder zur Grundversorgung der Bevölkerung dienen oder Grund und Boden zu bestimmten Zwecken nutzen, sodass dieser Grund und Boden von niemand anderem zu demselben Zweck genutzt werden kann (z.B. Gasversorgung, Stromversorgung, Fernwärme, Trinkwasser, öffentliche Verkehrsmittel, Post, Flughäfen, Abbau von Brennstoffen, Erdölgewinnung, etc.). Quellen https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020