§ 50c
§ 50c Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 81/2021
Fassung: 22. Juli 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 50c StBOG?
- Kernaussage§ 50c StBOG behandelt "Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 81/2021" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 81/2021 anhängigen Verfahren nach § 14 und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 81/2021
(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 81/2021 anhängigen Verfahren nach § 14 und § 15 sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.
(2) Die sicherheitstechnische Dokumentation gemäß § 15 Abs. 6 ist erstmals im Schuljahr 2022/23 zu erstellen. Die sicherheitstechnische Begehung gemäß § 15 Abs. 6 ist erstmals im Schuljahr 2024/25 durchzuführen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2021
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 50c StBOG in einfachen Worten?
§ 50c StBOG behandelt "Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 81/2021" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 22. Juli 2021 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. Juli 2021
- Fassung seit
- 22. Juli 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 09:30
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