§ 13
§ 13 Gestaltung und Einrichtung
Fassung: 15. Februar 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 13 StBOG?
- Kernaussage§ 13 StBOG behandelt "Gestaltung und Einrichtung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von StBOG.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Jede Berufsschule hat in ihrer baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene sowie...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Gestaltung und Einrichtung
(1) Jede Berufsschule hat in ihrer baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene sowie den Erfordernissen der körperlichen Sicherheit zu entsprechen. Sie hat jene Lehrmittel aufzuweisen, die zur Erfüllung des Lehrplanes der betreffenden Schulart notwendig sind.
(2) In jeder Berufsschule sind die der Anzahl ihrer Klassen entsprechenden Unterrichts- und Nebenräume sowie die für den praktischen Unterricht erforderlichen Lehrwerkstätten und Unterrichtsräume vorzusehen. Berufsschulen haben nach Tunlichkeit mit einem Turn- und Spielplatz und mit einem Turnsaal ausgestattet zu sein.
(3) In jenen Berufsschulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen.
(4) Als staatliche Symbole sind in jedem Klassenraum das Bundes- und Landeswappen anzubringen; außerdem sind in jeder Schule an geeigneter Stelle das Bild des Bundespräsidenten und des Landeshauptmannes anzubringen.
(5) In Berufsschulen, an welchen der Unterricht für Pflegeassistenzberufe erfolgt, können für den Unterricht in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen auch Räume und Einrichtungen von Schulen nach dem gukg/">Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG genutzt werden, wobei die §§ 14, 15 und 16 nicht anzuwenden sind. Dazu können Kooperationen und Regelungen zwischen Berufsschulen und Schulen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vereinbart werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 25/2024
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 13 StBOG in einfachen Worten?
§ 13 StBOG behandelt "Gestaltung und Einrichtung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. Februar 2024
- Fassung seit
- 15. Februar 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:38
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