§ 16
§ 16 Widmungsmäßige Verwendung
Fassung: 1. Januar 2019 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 16 StBOG?
- Kernaussage§ 16 StBOG behandelt "Widmungsmäßige Verwendung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von StBOG.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Nach erteilter Bewilligung gemäß § 15 dürfen die in Betracht kommenden Baulichkeiten und Liegenschaften soweit sich...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Widmungsmäßige Verwendung
(1) Nach erteilter Bewilligung gemäß § 15 dürfen die in Betracht kommenden Baulichkeiten und Liegenschaften soweit sich aus den Abs. 2 und 3 nicht anderes ergibt, nur noch für Schulzwecke verwendet werden.
(2) Baulichkeiten und Liegenschaften, die Schulzwecken gewidmet sind, darf der Schulerhalter – von Katastrophenfällen abgesehen – einer wenn auch nur vorübergehenden Mitverwendung für andere Zwecke nur zuführen, wenn dadurch die Verwendung für Schulzwecke nicht beeinträchtigt wird. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn Betreuungsangebote in den Ferienzeiten erfolgen.
(3) Wenn die Baulichkeiten oder Liegenschaften für Schulzwecke nicht mehr geeignet sind oder nicht mehr benötigt werden, kann das Land als gesetzlicher Schulerhalter die Widmung aufheben; dies bedarf der Bewilligung der Bildungsdirektion. Die Bildungsdirektion kann Aufhebung der Widmung von Amts wegen anordnen, wenn die Baulichkeiten oder Liegenschaften für Schulzwecke nicht mehr geeignet sind.
(4) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 72/2018
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 16 StBOG in einfachen Worten?
§ 16 StBOG behandelt "Widmungsmäßige Verwendung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 1. Oktober 2020
- Fassung seit
- 1. Januar 2019
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 05:38
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