Landesgesetze

Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979 – StBOG

Gesetz vom 26. Juni 1979, mit dem ein neues Berufsschulorganisationsgesetz erlassen wird (Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979 – StBOG) (Titel in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018) Stammfassung: LGBl. Nr. 74/1979 (IX. GPStLT EZ 63)

StBOGLandesgesetzSteiermarkFassung seit 31. August 1999RIS-Stand 2. September 2025

RIS-Gesetzesnummer 20000777 · LGBl. Nr. 74/1979 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 · 5080 Berufsschule · Original im RIS öffnen

§ 48

§ 48 Übergangs- und Schlußbestimmungen

Fassung: 31. August 1999 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 48 StBOG?

  • Kernaussage§ 48 StBOG behandelt "Übergangs- und Schlußbestimmungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Dieses Gesetz tritt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit dem seiner Kundmachung...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Abschnitt IX

Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 48

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berufsschulorganisationsgesetz 1967 in der Fassung des Gesetzes LGBI. Nr. 167/1969, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, außer Kraft.

(2) Die §§ 2, 11, 21 Abs. 4, 24, 25, 26 und 30 treten mit 1. Jänner 1980 in Kraft. Gleichzeitig treten, soweit in Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 2, 9, 13 Abs. 3, 22, 23, 26 und 30 des Berufsschulorganisationsgesetzes 1967 außer Kraft.

(3) (Anm.: entfallen)

(4) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 48 StBOG in einfachen Worten?

§ 48 StBOG behandelt "Übergangs- und Schlußbestimmungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
2. September 2025
Fassung seit
31. August 1999
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
5. Oktober 2026 05:38
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