§ 3h
§ 3h Rückforderung zu Unrecht gewährter Beträge
Fassung: 29. Juli 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3h Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse?
- Kernaussage§ 3h Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse behandelt "Rückforderung zu Unrecht gewährter Beträge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Antragsteller ist verpflichtet über schriftliche Aufforderung der AMA – und unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Rückforderung zu Unrecht gewährter Beträge
§ 3h. (1) Der Antragsteller ist verpflichtet über schriftliche Aufforderung der AMA – und unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Anspruche – eine zu Unrecht gewährte Förderung ganz oder teilweise binnen vier Wochen an die AMA zurückzuzahlen.
(2) Zinsen werden für den Zeitraum zwischen dem Ende der in der Rückzahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsfrist für den Begünstigten, die vier Wochen betragt, und dem Zeitpunkt der Rückzahlung bzw. des Abzugs berechnet. Die Zahlungsfrist beginnt mit Zustellung der Rückforderung, wobei die Zustellung am dritten Werktag nach Postaufgabe vermutet wird.
(3) Teilzahlungen und Teilkompensationen werden zuerst auf das Kapital und erst nach der Tilgung des Kapitals auf die Zinsen angerechnet.
(4) Auf Antrag kann die Rückzahlung – unbeschadet einer Kompensation mit anderen Zahlungen –auch in Raten, deren Anzahl und Höhe von der AMA festzulegen sind, oder nach Stundung erfolgen.
(5) Die AMA kann von der Wiedereinziehung eines Betrags von höchstens 100 € (exklusive Zinsen) und von höchstens 50 €, wenn es sich ausschließlich um Zinsen handelt, pro Antragsteller Abstand nehmen, wenn der behördliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur Höhe des zurückzufordernden Betrags steht.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3h Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse in einfachen Worten?
§ 3h Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse behandelt "Rückforderung zu Unrecht gewährter Beträge" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 29. Juli 2023 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. Juli 2023
- Fassung seit
- 29. Juli 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 22:29
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 231/2023
- BGBl. II Nr. 318/2020
- BGBl. II Nr. 165/2020
- BGBl. II Nr. 186/2018
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
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