§ 20
§ 20 Inkrafttreten
Fassung: 29. Juli 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 20 Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse?
- Kernaussage§ 20 Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung gilt ab dem Schuljahr 2017/2018.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten
§ 20. (1) Diese Verordnung gilt ab dem Schuljahr 2017/2018.
(2) Bis 28. Februar 2018 sind für die Abgabe an Begünstigte gemäß § 3 Abs. 1 Produkte zugelassen, die den Kriterien gemäß Art. 23 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/40 mit Ausnahme von Produkten, die koffeinhältigen Kaffee oder Kaffeeauszug enthalten, entsprechen.
(3) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Schulobstverordnung 2015, BGBl. II Nr. 235/2015, die Schulmilch-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 30/2008, und die Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2016, BGBl. II Nr. 302/2016, außer Kraft.
(4) Die in Abs. 3 genannten Verordnungen gelten weiterhin für Maßnahmen im Rahmen des Schulobst- und Gemüseprogramms und des Schulmilchprogramms für die Schuljahre, die dem Schuljahr 2017/2018 vorausgehen, bis jene Maßnahmen abgeschlossen sind.
(5) Die § 2 Abs. 1, §§ 3a bis 3h, § 4 Abs. 2, § 6, § 7 Z 1, § 9 Abs. 1 und 8, § 10 Abs. 1 bis 3, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1 und 4, § 14 Abs. 1 und 2, § 19, Anlage 1 und Anlage 2 sowie der Entfall vom § 9 Abs. 2a und 6 und § 12 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2023 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20 Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse in einfachen Worten?
§ 20 Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Gilt in dieser Darstellung von 29. Juli 2023 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 31. Juli 2023
- Fassung seit
- 29. Juli 2023
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 231/2023
- BGBl. II Nr. 318/2020
- BGBl. II Nr. 165/2020
- BGBl. II Nr. 186/2018
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