Anl. 1
Anl. 1 Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien
Fassung: 25. Mai 2018 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 ARR 2014?
- KernaussageAnl. 1 ARR 2014 behandelt "Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien
Muster
I. Präambel
Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers
II. Rechtsgrundlagen
Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen
III. Ziele
Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung
IV. Förderungsgegenstand, Förderungswerber, Förderungsart und –höhe
Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)
V. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sowie allgemeine und sonstige Förderungsbedingungen
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12
VI. Förderbare Kosten
Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen
VII. Ablauf der Förderungsgewährung
Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverarbeitung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)
VIII. Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung
IX. Geltungsdauer, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Befristung
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 ARR 2014 in einfachen Worten?
Anl. 1 ARR 2014 behandelt "Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 25. Mai 2018 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. Juli 2018
- Fassung seit
- 25. Mai 2018
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 194/2025
- BGBl. II Nr. 190/2018
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Rückverweise
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