§ 34
§ 34 Personalkosten und Reisekosten
Fassung: 23. August 2014 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 34 ARR 2014?
- Kernaussage§ 34 ARR 2014 behandelt "Personalkosten und Reisekosten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Personalkosten und Reisekosten dürfen bei einer Gesamtförderung jedenfalls, bei einer Einzelförderung dann, wenn die Gesamtausgaben für...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Personalkosten und Reisekosten
§ 34. (1) Personalkosten und Reisekosten dürfen bei einer Gesamtförderung jedenfalls, bei einer Einzelförderung dann, wenn die Gesamtausgaben für die Leistung überwiegend aus Bundesmitteln getragen werden, nur bis zu jener Höhe als förderbare Kosten anerkannt werden, die dem Gehaltsschema des Bundes und der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht.
(2) Abweichend von Abs. 1 können in Sonderrichtlinien ausnahmsweise spezielle Höchstgrenzen, insbesondere nach einschlägigen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen, für Personal- und Reisekosten vorgesehen werden, sofern dadurch eine Vereinfachung bei der Abwicklung der Förderung erreicht werden kann und dabei die Grundsätze gemäß § 2 BHG 2013 eingehalten werden.
(3) Im Förderungsvertrag ist die förderbare Höchststundenanzahl je Verwendungsgruppe zu regeln, sofern dies zweckmäßig ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 34 ARR 2014 in einfachen Worten?
§ 34 ARR 2014 behandelt "Personalkosten und Reisekosten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 23. August 2014 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 28. August 2014
- Fassung seit
- 23. August 2014
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 22:16
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 194/2025
- BGBl. II Nr. 190/2018
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