§ 27
§ 27 . Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
Fassung: 24. April 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 27 KFG 1967?
- Kernaussage§ 27 KFG 1967 behandelt ". Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
§ 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 Abs. 3 festzusetzen.
(2) An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an Anhängern außer Wohnanhängern, die nicht den in § 27a angeführten Rechtsakten der Europäischen Union unterliegen, müssen an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die höchsten zulässigen Achslasten, bei Lastkraftwagen und Anhängern außerdem die höchste zulässige Nutzlast angeschrieben sein. Bei Anhängern der Klassen O1 und O2 kann für das höchste zulässige Gesamtgewicht auch eine bestimmte Bandbreite angegeben werden.
(3) Weiters müssen an Omnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen und Anhängern, jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Wohnanhänger und landwirtschaftliche Anhänger, an der rechten Außenseite vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar folgende Angaben angeschrieben sein:
(4) Die Angaben gemäß Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 können auch in einem einzigen Schild, das mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden ist, enthalten sein.
(5) Durch Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur können für verschiedene Arten von Fahrzeugen gänzliche oder teilweise Ausnahmen von den Angaben und Aufschriften im Sinne der Abs. 1 bis 4 festgelegt werden, wenn für diese Fahrzeuge die Aufschriften auf Grund ihrer Einsatzbereiche nicht erforderlich sind.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 27 KFG 1967 in einfachen Worten?
§ 27 KFG 1967 behandelt ". Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 24. April 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 23. April 2026
- Fassung seit
- 24. April 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:28
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 79/2026 (NR: GP XXVIII IA 952/A AB 581 S. 85. BR: AB 11857 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 17/2026 (NR: GP XXVIII RV 411 und Zu 411 AB 431 S. 71. BR: 11785 AB 11789 S. 989.)
- BGBl. I Nr. 98/2025 (NR: GP XXVIII RV 310 AB 333 S. 55. BR: AB 11738 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 18
- Unter welchen Voraussetzungen geht es um Aufnahme, Schulbesuch oder Zugang zur Schule? 1
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 1
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)11
- Landesverwaltungsgericht Niederösterreich10
- Landesverwaltungsgericht Tirol1
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