§ 6
§ 6 Depotforderungen und Depotverbindlichkeiten
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 6 VU-RLV?
- Kernaussage§ 6 VU-RLV behandelt "Depotforderungen und Depotverbindlichkeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Depotverbindlichkeiten entsprechend.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Depotforderungen dürfen weder mit Abrechnungs- oder anderen Forderungen zusammengefasst noch mit Depot-, Abrechnungs- oder anderen Verbindlichkeiten...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Depotforderungen und Depotverbindlichkeiten
§ 6. (1) Depotforderungen dürfen weder mit Abrechnungs- oder anderen Forderungen zusammengefasst noch mit Depot-, Abrechnungs- oder anderen Verbindlichkeiten aufgerechnet werden. Dies gilt für Depotverbindlichkeiten entsprechend.
(2) Als Aktivposten „Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft“ gemäß § 144 Abs. 2 B. IV. VAG 2016 sind Forderungen an Vorversicherer in Höhe der bei diesen oder Dritten gestellten oder von Vorversicherern einbehaltenen Sicherheiten auszuweisen.
(3) Die bei einem Vorversicherer hinterlegten Wertpapiere, die im Eigentum des Rückversicherers verbleiben, sind beim Rückversicherer im entsprechenden Kapitalanlageposten auszuweisen.
(4) Haben die Vorversicherer für die von ihnen einbehaltenen Beträge Wertpapiere angeschafft und sind sie berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Depoteinbehalt durch Übertragung dieser Wertpapiere abzustatten, sind diese Depotforderungen mit jenem Betrag zu bewerten, mit dem die Wertpapiere zu bewerten wären.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 6 VU-RLV in einfachen Worten?
§ 6 VU-RLV behandelt "Depotforderungen und Depotverbindlichkeiten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Für wen ist § 6 VU-RLV relevant?
Für Depotverbindlichkeiten entsprechend.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2016 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Februar 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:13
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 353/2021
- BGBl. II Nr. 65/2021
- BGBl. II Nr. 323/2016
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