§ 19
§ 19 Dotationskapital, Verrechnungsposten mit der Zentrale
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 19 VU-RLV?
- Kernaussage§ 19 VU-RLV behandelt "Dotationskapital, Verrechnungsposten mit der Zentrale" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Als Passivposten „Dotationskapital“ gemäß § 144 Abs. 3 A. II. VAG 2016 haben Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs-...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Dotationskapital, Verrechnungsposten mit der Zentrale
§ 19. (1) Als Passivposten „Dotationskapital“ gemäß § 144 Abs. 3 A. II. VAG 2016 haben Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016 jenen Kapitalbetrag auszuweisen, der der Zweigniederlassung auf Dauer zur Verfügung gestellt wird.
(2) Als Aktivposten „Verrechnungsposten mit der Zentrale“ gemäß § 144 Abs. 2 G. VAG 2016 oder als Passivposten „Verrechnungsposten mit der Zentrale“ gemäß § 144 Abs. 3 I. VAG 2016 ist der Saldo aus laufenden Verrechnungen einer Zweigniederlassung eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016 mit der Zentrale auszuweisen.
(3) Zweigniederlassungen eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016 haben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres auszuweisen. Eine Übertragung des Jahresergebnisses auf das Verrechnungskonto ist im Folgejahr vorzunehmen.
(4) Ein Verrechnungssaldo zugunsten einer Zweigniederlassung eines Drittland-Versicherungs- oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens gemäß § 5 Z 18 VAG 2016 darf nur von vorübergehender Dauer sein; andernfalls ist das Dotationskapital entsprechend zu vermindern. Jeder zwei Monate übersteigende Zeitraum ist keinesfalls als vorübergehend anzusehen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 19 VU-RLV in einfachen Worten?
§ 19 VU-RLV behandelt "Dotationskapital, Verrechnungsposten mit der Zentrale" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 11. Februar 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 01:13
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 353/2021
- BGBl. II Nr. 65/2021
- BGBl. II Nr. 323/2016
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