Verordnungen

Schiffsbetriebsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Betrieb von Fahrzeugen auf Binnengewässern (Schiffsbetriebsverordnung – SchBV)

SchBVVerordnungFassung seit 17. Januar 2022RIS-Stand 30. Juni 2023

RIS-Gesetzesnummer 20011810 · BGBl. II Nr. 42/2022 · 94/01 Schiffsverkehr · Original im RIS öffnen

§ 28

§ 28 Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist

Fassung: 17. Januar 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 28 SchBV?

  • Kernaussage§ 28 SchBV behandelt "Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT ist bei Vorliegen eines Mindestalters von...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist

§ 28. (1) Die Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT ist bei Vorliegen eines Mindestalters von 18 Jahren, der körperlichen Eignung gemäß § 30 Abs. 4 und einer absolvierten grundlegenden Sicherheitsausbildung gemäß § 19 gegeben.

(2) Die Befähigung als Maschinistin bzw. Maschinist ist gegeben bei

(3) Die Befähigung Maschinistin bzw. Maschinist ist über Antrag in das Schifferdienstbuch einzutragen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 28 SchBV in einfachen Worten?

§ 28 SchBV behandelt "Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Februar 2022
Fassung seit
17. Januar 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 22:33
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 204/2023

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