Verordnungen

Schiffsbetriebsverordnung

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über den Betrieb von Fahrzeugen auf Binnengewässern (Schiffsbetriebsverordnung – SchBV)

SchBVVerordnungFassung seit 17. Januar 2022RIS-Stand 30. Juni 2023

RIS-Gesetzesnummer 20011810 · BGBl. II Nr. 42/2022 · 94/01 Schiffsverkehr · Original im RIS öffnen

§ 17

§ 17 Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)

Fassung: 17. Januar 2022 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 17 SchBV?

  • Kernaussage§ 17 SchBV behandelt "Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 1 ist ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)

§ 17. (1) Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 1 ist ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) auszustellen, wenn die antragstellende Person

(2) Die behördliche Prüfung zur erstmaligen Erlangung eines Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) über die Inhalte der Anlage 18 hat eine praktische Prüfung gemäß der Anlage 13 zu beinhalten.

(3) Die Erstprüfung für die Erlangung dieser besonderen Befähigung hat durch fachlich geeignete Personen zu erfolgen, die von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu Prüfern bestellt sind. (4) Zur Verlängerung der Gültigkeit eines Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) muss entweder

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 SchBV in einfachen Worten?

§ 17 SchBV behandelt "Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 17. Januar 2022 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
4. Februar 2022
Fassung seit
17. Januar 2022
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 22:33
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 204/2023

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