§ 40
§ 40 Betriebsleitung
Fassung: 1. Juli 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 40 EisbEPV?
- Kernaussage§ 40 EisbEPV behandelt "Betriebsleitung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Tätigkeit eines Betriebsleiters nach § 21 EisbG (einschließlich dessen Stellvertreter, fachlich zuständiger Betriebsleiter und deren...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Betriebsleitung
§ 40. (1) Die Tätigkeit eines Betriebsleiters nach § 21 EisbG (einschließlich dessen Stellvertreter, fachlich zuständiger Betriebsleiter und deren allfälliger Stellvertreter) darf nur durch hiefür geeignete Eisenbahnbedienstete ausgeübt werden.
(2) Diese Eignung setzt die Eignung für „Eisenbahnaufsichtsorgan“ voraus.
(3) Die Schulungseinrichtung hat unter Berücksichtigung der Aufgaben des Betriebsleiters (§ 9 der Eisenbahnverordnung 2003, BGBl. II Nr. 209) nachstehende allgemeine Fachkenntnisse im erforderlichen Umfang zu vermitteln:
(4) Die Ausbildung nach Abs. 3 kann insoweit entfallen, als die erforderlichen allgemeinen Fachkenntnisse in anderen zuvor abgeschlossenen Ausbildungen enthalten waren. Hiebei entfällt die Ausbildung für das
(5) Innerhalb eines Jahres ab Ende der Ausbildung sind über die allgemeinen Fachkenntnisse eine schriftliche Prüfung über den Gesamtstoff und jeweils mündliche Prüfungen zu
(6) Der Betriebsleiter muss sich die erforderlichen Kenntnisse über die infrastruktur- und fahrzeugbezogenen Fachkenntnisse im erforderlichen Umfang vor Antritt der Tätigkeit aneignen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 40 EisbEPV in einfachen Worten?
§ 40 EisbEPV behandelt "Betriebsleitung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2013 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2016
- Fassung seit
- 1. Juli 2013
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:57
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