§ 17
§ 17 Gemeinsame Bestimmungen zu Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen
Fassung: 1. Juli 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 17 EisbEPV?
- Kernaussage§ 17 EisbEPV behandelt "Gemeinsame Bestimmungen zu Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Eisenbahnunternehmen haben Eisenbahnbediensteten die vorgesehenen Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen vor Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit auszustellen.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Gemeinsame Bestimmungen zu Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen
§ 17. (1) Eisenbahnunternehmen haben Eisenbahnbediensteten die vorgesehenen Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen vor Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit auszustellen.
(2) Treten Umstände ein, die eine Änderung der auf der Erlaubniskarte, dem Ausweis oder der Bescheinigung aufgedruckten Daten erforderlich machen, sind diese einzuziehen und neu auszustellen.
(3) Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen sind vom Eisenbahnunternehmen einzuziehen, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht mehr gegeben sind.
(4) Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen sind von Eisenbahnbediensteten während der Ausübung ihrer Tätigkeit mit sich zu führen, auf Verlangen Eisenbahnaufsichtsorganen und Behördenorganen vorzuweisen und in den Fällen des Abs. 2 und 3 dem Eisenbahnunternehmen zu retournieren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 17 EisbEPV in einfachen Worten?
§ 17 EisbEPV behandelt "Gemeinsame Bestimmungen zu Erlaubniskarten, Ausweisen und Bescheinigungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2016
- Fassung seit
- 1. Juli 2013
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 05:57
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