§ 22
§ 22 Register
Fassung: 1. Juli 2013 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 22 EisbEPV?
- Kernaussage§ 22 EisbEPV behandelt "Register" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Teilnahmebestätigungen von Schulungseinrichtungen, Zeugnisse von sachverständigen Prüfern, Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen sind in Registern zu dokumentieren.
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Register
§ 22. (1) Teilnahmebestätigungen von Schulungseinrichtungen, Zeugnisse von sachverständigen Prüfern, Erlaubniskarten, Ausweise und Bescheinigungen sind in Registern zu dokumentieren.
(2) Die Eintragungen im Register und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
(3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung in einem Register darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch darf durch eine Veränderung keine Ungewissheit darüber entstehen, ob eine Eintragung oder Aufzeichnung ursprünglich oder zu einem späteren Zeitpunkt gemacht wurde.
(4) Wird ein Register elektronisch geführt, muss die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe jederzeit gewährleistet sein.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 22 EisbEPV in einfachen Worten?
§ 22 EisbEPV behandelt "Register" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juli 2013 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 20. Januar 2016
- Fassung seit
- 1. Juli 2013
- Fassung bis
- laufend
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