Anl. 2
Anl. 2 Erklärung als Wahlwerber/in
Fassung: 1. August 2008 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 AKWO?
- KernaussageAnl. 2 AKWO behandelt "Erklärung als Wahlwerber/in" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Erklärung als Wahlwerber/in
Name: ...............................................................
Wohnadresse: ..............................................................
Geburtsdatum: .................................................
Sozialversicherungsnummer: .....................................
Staatsangehörigkeit: ........................................
Ich bestätige durch meine eigenhändige Unterschrift, daß ich am .............................................................
und daß
Des weiteren erkläre ich, daß ich
einverstanden bin und
.....................................................................
……………….....................................................
Ort und Datum der Ausfertigung
eigenhändige Unterschrift
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 AKWO in einfachen Worten?
Anl. 2 AKWO behandelt "Erklärung als Wahlwerber/in" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. August 2008 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. September 2022
- Fassung seit
- 1. August 2008
- Fassung bis
- laufend
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 280/2008
- BGBl. II Nr. 490/2001
- BGBl. II Nr. 389/1998
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
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