§ 16
§ 16 Evaluierungskriterium „Mitarbeitereinsatz“
Fassung: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 16 QS-VO 2024?
- Kernaussage§ 16 QS-VO 2024 behandelt "Evaluierungskriterium „Mitarbeitereinsatz“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von QS-VO 2024.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Evaluierungskriterium „Mitarbeitereinsatz“
§ 16. (1) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die Geräte bedienen, sind in deren korrekter Anwendung nachweislich zu schulen.
(2) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter müssen klar definierte Aufgaben und Verantwortungsbereiche haben. Diese sind dem gesamten Team zu kommunizieren.
(3) Der Einsatz der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie deren Vertretung für den Fall von Abwesenheiten ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikation zu regeln.
(4) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind nachweislich über ihre Verschwiegenheitspflicht gemäß § 54 ÄrzteG 1998 zu informieren.
(5) Ein allfällig beauftragtes EDV-Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten von Patientinnen/Patienten bzw. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in Berührung kommt, hat nachweislich, auch hinsichtlich der von diesen eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, zu bestätigen, dass die DSGVO (Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35) eingehalten wird.
(6) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind in ihren Fortbildungsaktivitäten zu unterstützen.
(7) Beim Einsatz von Angehörigen nichtärztlicher Gesundheitsberufe, von Turnusärztinnen/Turnusärzten sowie Famulantinnen/Famulanten sind die jeweils erforderliche Anordnung, Anleitung und Aufsicht sowie die berufsrechtlichen Grenzen der Delegation zu beachten.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 16 QS-VO 2024 in einfachen Worten?
§ 16 QS-VO 2024 behandelt "Evaluierungskriterium „Mitarbeitereinsatz“" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. April 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2024
- Fassung bis
- 31. Dezember 2027
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 23:25
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