Verordnungen

Qualitätssicherungsverordnung 2024

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen (Qualitätssicherungsverordnung 2024 – QS-VO 2024)

QS-VO 2024VerordnungFassung bis 31. Dezember 2027RIS-Stand 30. April 2024

RIS-Gesetzesnummer 20012576 · BGBl. II Nr. 111/2024 · 82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht · Original im RIS öffnen

Anl. 2

Anl. 2

Fassung: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027

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