ist eine durch mindestens ein gemeinsames Merkmal verbundene Mehrheit von Gegebenheiten. Die A. ist eine durch ein gemeinsames unterscheidendes Merkmal gekennzeichnete Untereinheit der Gattung. Gegenüber der Einzelgegebenheit ist sie durch mindestens eine Gemeinsamkeit von Einzelmerkmalen abstrahiert.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/art/art.htm