Antrag

Vorschlag bzw. Begehren, der/das zur Abstimmung vorgelegt wird. Nur wenn der Antrag durch eine entsprechende Mehrheit angenommen wird, wird diesem Vorschlag/Begehren auch entsprochen. (Dies unterscheidet einen Antrag von einem Verlangen, dem jedenfalls nachzukommen ist, wenn es durch die vorgeschriebene Anzahl von MandatarInnen unterstützt ist.)

Dringlicher

Selbständiger Entschließungsantrag von mindestens fünf Abgeordneten, der vor Eingang in die Tagesordnung vorzulegen und am selben Tag in Verhandlung zu nehmen ist.

Ein Dringlicher Antrag gelangt nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens jedoch um 15 Uhr, frühestens aber drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung zum Aufruf. Dazu wird die Behandlung der Tagesordnung allenfalls unterbrochen. – Dem Begründer/Der Begründerin steht eine Redezeit von 20 Minuten zur Verfügung. Das zuständige Regierungsmitglied bzw. der/die vertretende StaatssekretärIn hat eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, wobei die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten soll. In der anschließenden Debatte hat jeder/jede RednerIn eine Höchstredezeit von 10 Minuten, jeder Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten.

Pro Nationalratssitzung kann maximal ein Dringlicher Antrag eingebracht werden. – Im Bundesrat sind Dringliche Anträge nicht möglich.

Selbständiger Antrag

Gesetzes- oder Entschließungsantrag, den mindestens fünf Abgeordnete bzw. mindestens drei Mitglieder des Bundesrates im Nationalrat resp. Bundesrat eingebracht haben. Selbständige Anträge von Abgeordneten werden – im Nationalrat immer (mit Ausnahme von Dringlichen Anträgen), im Bundesrat in der Regel – zunächst einem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen und dann im Plenum verhandelt.

Auch Ausschüsse können selbständige Anträge einbringen; siehe auch Bericht und Antrag.

Unselbständiger Antrag

Antrag, der keinen selbständigen Verhandlungsgegenstand bildet, sondern der in inhaltlichem Zusammenhang mit einem anderen Verhandlungsgegenstand steht und im Rahmen der Debatte zu diesem Verhandlungsgegenstand eingebracht und nach Schluss der Debatte sogleich mit abgestimmt wird. Unter einem unselbständigen Antrag wird in der Regel ein unselbständiger Entschließungsantrag verstanden, aber auch Abänderungsanträge zu einem Verhandlungsgegenstand sind ihrer Natur nach unselbständige Anträge.

Antrag zur Geschäftsbehandlung

In der Regel mündlich vorgebrachtes Begehren betreffend das Verfahren im Plenum oder im Ausschuss.

Quellen]

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

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