Personen

Mit Personen werden im Recht die Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet. Sogenannte Rechtssubjekte. Sie sind ein Grundelement des Rechts, genaugenommen der innere Grund für die Existens des Rechts.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Natürlichen Personen d.h. den Menschen
  • Juristischen Personen.

Siehe auch

Rechtsfähigkeit

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/personen.php 24.10.2014

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