Aufgabe

Ist die zur Lösung anstehende Angelegenheit. Öffentliche Aufgabe ist die der öffentlichen Verwaltung obliegende Wahrnehmung von Angelegenheiten des Gemeinwesens und seiner einzelnen Mitglieder. In einem weiteren Sinn ist Aufgabe auch die Beendigung eines Verhaltens.

Literatur

Stoll, P., Sicherheit als Aufgabe von Staat und Gesellschaft, 2003

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