Wer einem anderen damit droht, ein gegen diesen oder eine ihm nahe stehende Person gerichtetes Verbrechen zu verüben, macht sich strafbar. Bei der angedrohten Tat muss es sich aber wirklich um ein Verbrechen handeln. Beispielsweise begeht derjenige, der einem anderen gegenüber ankündigt, er werde ihn ausrauben oder seine Frau umbringen, im juristischen Sinn eine Bedrohung. Keine Bedrohung im Rechtssinn ist es dagegen, wenn der Täter einem anderen lediglich eine Ohrfeige ankündigt.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/bedrohung/bedrohung.htm 15.09.2014