Im Gegensatz zu Menschenrechten, die jedem Menschen weltweit zustehen, sind „Grundrechte“ auf den Hoheitsbereich desjenigen Staates beschränkt, der diese Rechte ausdrücklich per Verfassung garantiert. „Bürgerrechte“ wiederum nennt man den Teil der Grundrechte, der nur den Staatsbürgern des betreffenden Landes vorbehalten sind.
Bürgerrechte
EMPFEHLUNG
- Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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