Prozess

Prozess bedeutet im österreichischen Recht ein gerichtliches Verfahren, in dem über einen rechtlichen Konflikt verbindlich entschieden wird. Meist ist damit das streitige Zivilverfahren gemeint: Eine Partei macht gegen eine andere einen Anspruch vor Gericht geltend, und das Gericht entscheidet mit Urteil oder Beschluss. Im weiteren Sinn spricht man auch vom Strafprozess, also vom gerichtlichen Verfahren über eine strafbare Handlung.

Was ist ein Prozess im Zivilrecht?

Im Zivilrecht ist der Prozess die typische Form der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung zwischen Privaten, etwa bei offenen Rechnungen, Schadenersatz, Gewährleistung, Besitzstörung oder Streit über Verträge. Geregelt ist dieses Verfahren vor allem in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Ein Zivilprozess beginnt grundsätzlich mit einer Klage. Die Klage muss ein bestimmtes Begehren enthalten und die Tatsachen sowie Beweismittel anführen, auf die sich der Anspruch stützt. Das ergibt sich aus § 226 ZPO. Je nach Fall kann auf Leistung, auf Feststellung oder auf Rechtsgestaltung geklagt werden. Eine Feststellungsklage ist nach § 228 ZPO zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an einer raschen gerichtlichen Klärung besteht.

Typisch für den Prozess ist der Gegensatz der Parteien: Kläger und Beklagter vertreten ihre Standpunkte, legen Beweise vor und stellen Anträge. Das Gericht bleibt dabei neutral und entscheidet auf Grundlage des Vorbringens, der Beweise und des anwendbaren Rechts.

Abgrenzung zum außerstreitigen Verfahren

Nicht jedes Gerichtsverfahren ist ein Prozess. Neben dem streitigen Verfahren gibt es in Österreich das Verfahren außer Streitsachen, geregelt im Außerstreitgesetz (AußStrG). Dazu gehören nur jene Angelegenheiten, die das Gesetz ausdrücklich diesem Verfahren zuweist, etwa bestimmte Pflegschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts- oder Grundbuchssachen.

Der Unterschied ist praktisch wichtig: Im streitigen Verfahren stehen sich Parteien mit gegensätzlichen Ansprüchen gegenüber; im außerstreitigen Verfahren gelten teilweise andere Regeln, und das Gericht hat dort oft eine stärkere amtswegige Rolle. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Sachen im Zweifel auf den Prozessweg gehören, wenn nicht eine gesetzliche Zuweisung zum außerstreitigen Verfahren besteht.

Wie läuft ein Zivilprozess typischerweise ab?

Ein Zivilprozess verläuft meist in mehreren Schritten:

  • Klage: Die klagende Partei bringt ihr Begehren beim zuständigen Gericht ein.
  • Klagebeantwortung: Die beklagte Partei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
  • Verhandlung und Beweisaufnahme: Das Gericht erörtert den Streitstoff und nimmt Beweise auf, etwa Urkunden, Zeugen oder Sachverständige.
  • Entscheidung: Das Gericht entscheidet in der Regel mit Urteil; verfahrensleitende oder einzelne andere Fragen werden oft mit Beschluss erledigt.
  • Rechtsmittel: Gegen Entscheidungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsmittel erhoben werden.

Welches Gericht zuständig ist, richtet sich insbesondere nach der Jurisdiktionsnorm (JN) und nach dem Streitgegenstand. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Das Gericht entscheidet nur über das, was beantragt wurde. Die Parteien bestimmen also den Streitgegenstand in erheblichem Maß selbst.

Was bedeutet Prozess im Strafrecht?

Auch im Strafrecht spricht man vom Prozess. Gemeint ist das gerichtliche Verfahren, in dem geprüft wird, ob eine beschuldigte Person eine strafbare Handlung begangen hat und ob eine Strafe oder eine andere strafrechtliche Maßnahme zu verhängen ist. Die Grundlage dafür ist die Strafprozeßordnung 1975 (StPO).

Im Strafverfahren liegt die Anklage grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft obliegt, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Privatanklage und Subsidiaranklage bleiben davon unberührt. Wenn der Sachverhalt ausreichend geklärt ist und eine Verurteilung nahe liegt, hat die Staatsanwaltschaft Anklage einzubringen; beim Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht geschieht das mit Anklageschrift, sonst je nach Zuständigkeit mit Strafantrag.

Der Strafprozess dient nicht nur der Entscheidung über Schuld oder Freispruch. Er schützt auch die Rechte der beschuldigten Person und sichert ein geordnetes Verfahren. Anders als im Zivilprozess stehen sich hier nicht einfach zwei Privatparteien gegenüber, sondern der staatliche Strafanspruch wird in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren geprüft.

Warum ist der Begriff im Alltag oft ungenau?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Prozess oft für jedes Verfahren vor Gericht verwendet. Juristisch ist es genauer, zwischen streitigem Zivilverfahren, außerstreitigem Verfahren und Strafprozess zu unterscheiden. Wer von einem „Prozess“ spricht, meint aber häufig einfach ein Verfahren, das zu einer verbindlichen gerichtlichen Entscheidung führt.

Für das Verständnis ist daher immer wichtig, welche Verfahrensart gemeint ist. Davon hängen Zuständigkeit, Ablauf, Parteistellung, Beweisregeln und Rechtsmittel ab.

Quellen

  • § 226 Zivilprozessordnung (ZPO), RIS.
  • § 228 Zivilprozessordnung (ZPO), RIS.
  • § 1 Außerstreitgesetz (AußStrG), RIS.
  • § 2 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), RIS.
  • § 46 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), RIS.
  • § 210 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), RIS.
  • OGH 19.12.2016, 9 Ob 81/16a, RIS-Justiz.
  • Schroll/Schillhammer, Rechtsmittel in Strafsachen, 4. Auflage, MANZ Verlag.
  • Kodex Zivilgerichtliches Verfahren 2025/26, 54. Auflage, LexisNexis Verlag.
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