Strafverfolgung

Unter Strafverfolgung im engeren Sinne versteht man die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung. Im weiteren Sinne die gesamte staatliche Tätigkeit bis zum Urteil d.h. auch die polizeiliche Verfolgung und das Gerichtsverfahren.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/strafverfolgung.php 27.10.2014

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