Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung – LF-AStV)

LF-AStVVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 27. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012243 · BGBl. II Nr. 122/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 8

§ 8 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 8 LF-AStV?

  • Kernaussage§ 8 LF-AStV behandelt "Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Es ist dafür zu sorgen, dass Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 8. (1) Es ist dafür zu sorgen, dass Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

(2) Es ist dafür zu sorgen, dass öffenbare Fenster und Lichtkuppeln

(3) Lichtkuppeln und Glasdächer sind

(4) § 47 ist anzuwenden auf Lichtkuppeln und Glasdächer, die Abs. 3 Z 1 nicht entsprechen, mit Errichtung vor den in § 2 Abs. 9 Z 1 bis 5 angeführten Zeitpunkten, in Wien mit Stichtag 1. Juli 2001, in Tirol mit Stichtag 31. Dezember 1998 und in Vorarlberg mit Stichtag 1. Jänner 1994.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt 1
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 LF-AStV in einfachen Worten?

§ 8 LF-AStV behandelt "Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 17:09
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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