§ 35
§ 35 Kleiderkästen und Umkleideräume
Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 35 LF-AStV?
- Kernaussage§ 35 LF-AStV behandelt "Kleiderkästen und Umkleideräume" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdWichtig ist: Für jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer ist ein Kleiderkasten zur Verfügung zu stellen, der
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Kleiderkästen und Umkleideräume
§ 35. (1) Für jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer ist ein Kleiderkasten zur Verfügung zu stellen, der
(2) Abweichend von Abs. 1 muss nicht für jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer ein eigener Kleiderkasten zur Verfügung gestellt werden, wenn
(3) Abs. 1 gilt nicht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit an auswärtigen Arbeitsstellen verbringen und ihnen dort Einrichtungen nach Abs. 1 oder 2 zur Verfügung stehen.
(4) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn
(5) In den Fällen des Abs. 4 sind nach Geschlechtern getrennte Umkleideräume einzurichten, wenn mindestens fünf männliche Arbeitnehmer und mindestens fünf weibliche Arbeitnehmerinnen gleichzeitig auf die Umkleideräume angewiesen sind. In den übrigen Fällen ist eine getrennte Benutzung der Umkleideräume vorzusehen.
(6) Die lichte Höhe von Umkleideräumen nach Abs. 4 hat mindestens 2,0 m zu betragen.
(7) Es ist dafür zu sorgen, dass in Umkleideräumen nach Abs. 4
(8) Sofern die Arbeits- oder Schutzkleidung bei der Arbeit nass oder feucht wird, muss für deren Trocknen gesorgt sein. Erforderlichenfalls sind gut lüftbare Trockenräume einzurichten.
(9) § 47 ist anzuwenden auf
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 35 LF-AStV in einfachen Worten?
§ 35 LF-AStV behandelt "Kleiderkästen und Umkleideräume" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. April 2023
- Fassung seit
- 1. Juni 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 17:09
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