Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung – LF-AStV)

LF-AStVVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 27. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012243 · BGBl. II Nr. 122/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 38

§ 38 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 38 LF-AStV?

  • Kernaussage§ 38 LF-AStV behandelt "Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Es ist dafür zu sorgen, dass Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts- und Wohnräume durch...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 38. Es ist dafür zu sorgen, dass Toiletten, Wasch- und Umkleideräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts- und Wohnräume durch andere Nutzungen (z. B. Lagerungen) nicht in ihrer Benutzbarkeit beeinträchtigt werden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt 4
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 37 Wohnräume

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 38 LF-AStV in einfachen Worten?

§ 38 LF-AStV behandelt "Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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