§ 28
§ 28 Raumklima in Arbeitsräumen
Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 28 LF-AStV?
- Kernaussage§ 28 LF-AStV behandelt "Raumklima in Arbeitsräumen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Es ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen beträgt
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Raumklima in Arbeitsräumen
§ 28. (1) Es ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen beträgt:
(2) Abweichend von Abs. 1 ist dafür zu sorgen, dass in der warmen Jahreszeit
(3) Es ist dafür zu sorgen, dass die Luftgeschwindigkeit an ortsgebundenen Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen folgende Mittelwerte über eine Mittelungsdauer von 200 Sekunden nicht überschreitet:
(4) Von Abs. 1 bis 3 darf abgewichen werden, wenn die Einhaltung dieser Werte auf Grund der Nutzungsart des Raumes nicht möglich ist und
(5) Wird eine Klimaanlage verwendet, muss
(6) § 47 ist anzuwenden auf Klimaanlagen, durch die dem Abs. 5 Z 1 nicht entsprochen werden kann, in
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 28 LF-AStV in einfachen Worten?
§ 28 LF-AStV behandelt "Raumklima in Arbeitsräumen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2023 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. April 2023
- Fassung seit
- 1. Juni 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 29. August 2026 17:09
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