Verordnungen

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden (Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung – LF-AStV)

LF-AStVVerordnungFassung seit 1. Juni 2023RIS-Stand 27. April 2023

RIS-Gesetzesnummer 20012243 · BGBl. II Nr. 122/2023 · 60/01 Arbeitsvertragsrecht · Original im RIS öffnen

§ 36

§ 36 Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

Fassung: 1. Juni 2023 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 36 LF-AStV?

  • Kernaussage§ 36 LF-AStV behandelt "Aufenthalts- und Bereitschaftsräume" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Sind in einer Arbeitsstätte regelmäßig gleichzeitig mehr als zwölf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht den überwiegenden...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 36. (1) Sind in einer Arbeitsstätte regelmäßig gleichzeitig mehr als zwölf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit an auswärtigen Arbeitsstellen verbringen, anwesend, sind Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen.

(2) Unabhängig von der Arbeitnehmerzahl sind für folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen, sofern diesen kein anderer den Anforderungen des Abs. 3 entsprechender Raum zur Erholung oder zur Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspausen zur Verfügung steht:

(3) Es ist dafür zu sorgen, dass in Aufenthaltsräumen nach Abs. 1 und 2

(4) Werden im Fall des § 31 Abs. 1 Z 1 Container als Aufenthaltsräume verwendet, ist abweichend von Abs. 3 Z 1 eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m zulässig.

(5) Sofern nach § 212 Abs. 4 LAG Bereitschaftsräume zur Verfügung zu stellen sind, ist dafür zu sorgen, dass

(6) § 47 ist anzuwenden auf Arbeitsstätten

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelAbschnitt 4
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster Paragraph§ 37 Wohnräume

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 36 LF-AStV in einfachen Worten?

§ 36 LF-AStV behandelt "Aufenthalts- und Bereitschaftsräume" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. April 2023
Fassung seit
1. Juni 2023
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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