Verordnungen

Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten

VerordnungFassung seit 9. Juni 2016RIS-Stand 10. Juni 2016

RIS-Gesetzesnummer 20004662 · BGBl. II Nr. 124/2006 · 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3 Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1

Fassung: 9. Juni 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)?

  • KernaussageAnl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) behandelt "Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: ..................................................., geboren am.................. in .....................

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1

DIENSTPRÜFUNGSZEUGNIS

(E2b-Prüfung)

Herr/Frau

..................................................., geboren am.................. in .....................

hat die nachstehende Prüfungsgegenstände umfassende Dienstprüfung nach der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten, BGBl. II Nr. 137/2016, b e s t a n d e n und daher die Grundausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeschlossen.

Prüfungsgegenstände der Teilprüfungen

gemäß § 14 Abs. 2 und Anlage 2.3 der Verordnung

Ausbildungs-stunden

Besondere Hinweise 1)

Bildungsbereich Grundzüge der Rechtswissenschaften und für den Dienst in Justizanstalten notwendige Vorschriftenkenntnisse sowie Aufbau und Organisation der Justizanstalten

292

1.

Strafvollzugsrecht (inklusive Jugend-, Frauen-, Maßnahmenvollzug und Group Counselling)

2.

Berufskunde

3.

Exekutivbefugnisse und Sicherheit

4.

Straf- und Strafverfahrensrecht

5.

Grundzüge der Pönologie und Kriminologie

6.

Dienstrecht (inklusive Reisegebührenvorschrift)

7.

Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und politische Bildung (inklusive Menschenrechtstraining)

8.

Berufsethik

9.

Wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten

10.

Brandschutz

Bildungsbereich Grundzüge der Humanwissenschaften

136

11.

Psychologie

12.

Psychiatrie

13.

Erste Hilfe

14.

Sozialarbeit

15.

Interkulturelle Kompetenz

16.

Drogen

17.

Umgang mit radikalisierten und extremistischen Inhaftierten

18.

Grundzüge der Pädagogik, Sozialpädagogik und Freizeitgestaltung

19.

Diversität und Gender Mainstream

20.

Seelsorge

Bildungsbereich Persönlichkeitsentwicklung

124

21.

European Communication Certificate (Eco-C; inklusive Social Media Führerschein)

22.

Mentale und körperliche Fitness

23.

Außergewöhnliche Belastungssituationen

24.

Affektkontrolltraining Impulstag

Bildungsbereich exekutivdienstliche Besonderheiten des Justizwachdienstes bzw. des Dienstes in Justizanstalten

200

25.

AEK-Ausbildung (Anwendung einsatzbezogener Köpergewalt) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Menschenrechte im Strafvollzug

26.

Vollzugliches Handlungstraining

27.

Dokumentensicherheit und Personenverifizierung

28.

Meldungs- und Berichtswesen

29.

Ausbildung an allen Dienstwaffen

Bildungsbereich Sprachen und Kommunikation mittels moderner Technologien

96

30.

Fachenglisch

31.

Umgang mit moderner Informationstechnologie

Administration, „Lernen lernen“ und Lerneinheiten, Evaluation, Dispositionsstunden

120

Ausbildungsstunden (insgesamt)

968

schriftliche Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung

(..................................................................................................................................2))

mündliche Abschlussprüfung

gemäß § 16 Abs. 3 der Verordnung

..........., am .......................

___________________________________

(Vorsitzender der Prüfungskommission)

1) allfällige Auszeichnungen oder Anrechnungen

2) Thema bzw. schlagwortartige Beschreibung der schriftlichen Prüfungsarbeit

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuBeurteilung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit
Vorheriger ParagraphAnl. 2/5
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) in einfachen Worten?

Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) behandelt "Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 9. Juni 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. Juni 2016
Fassung seit
9. Juni 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
4. Oktober 2026 10:23
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  • BGBl. II Nr. 137/2016

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