Anl. 3
Anl. 3 Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1
Fassung: 9. Juni 2016 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)?
- KernaussageAnl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) behandelt "Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: ..................................................., geboren am.................. in .....................
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1
DIENSTPRÜFUNGSZEUGNIS
(E2b-Prüfung)
Herr/Frau
..................................................., geboren am.................. in .....................
hat die nachstehende Prüfungsgegenstände umfassende Dienstprüfung nach der Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten, BGBl. II Nr. 137/2016, b e s t a n d e n und daher die Grundausbildung nach dieser Verordnung erfolgreich abgeschlossen.
Prüfungsgegenstände der Teilprüfungen
gemäß § 14 Abs. 2 und Anlage 2.3 der Verordnung
Ausbildungs-stunden
Besondere Hinweise 1)
Bildungsbereich Grundzüge der Rechtswissenschaften und für den Dienst in Justizanstalten notwendige Vorschriftenkenntnisse sowie Aufbau und Organisation der Justizanstalten
292
1.
Strafvollzugsrecht (inklusive Jugend-, Frauen-, Maßnahmenvollzug und Group Counselling)
2.
Berufskunde
3.
Exekutivbefugnisse und Sicherheit
4.
Straf- und Strafverfahrensrecht
5.
Grundzüge der Pönologie und Kriminologie
6.
Dienstrecht (inklusive Reisegebührenvorschrift)
7.
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und politische Bildung (inklusive Menschenrechtstraining)
8.
Berufsethik
9.
Wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten
10.
Brandschutz
Bildungsbereich Grundzüge der Humanwissenschaften
136
11.
Psychologie
12.
Psychiatrie
13.
Erste Hilfe
14.
Sozialarbeit
15.
Interkulturelle Kompetenz
16.
Drogen
17.
Umgang mit radikalisierten und extremistischen Inhaftierten
18.
Grundzüge der Pädagogik, Sozialpädagogik und Freizeitgestaltung
19.
Diversität und Gender Mainstream
20.
Seelsorge
Bildungsbereich Persönlichkeitsentwicklung
124
21.
European Communication Certificate (Eco-C; inklusive Social Media Führerschein)
22.
Mentale und körperliche Fitness
23.
Außergewöhnliche Belastungssituationen
24.
Affektkontrolltraining Impulstag
Bildungsbereich exekutivdienstliche Besonderheiten des Justizwachdienstes bzw. des Dienstes in Justizanstalten
200
25.
AEK-Ausbildung (Anwendung einsatzbezogener Köpergewalt) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Menschenrechte im Strafvollzug
26.
Vollzugliches Handlungstraining
27.
Dokumentensicherheit und Personenverifizierung
28.
Meldungs- und Berichtswesen
29.
Ausbildung an allen Dienstwaffen
Bildungsbereich Sprachen und Kommunikation mittels moderner Technologien
96
30.
Fachenglisch
31.
Umgang mit moderner Informationstechnologie
Administration, „Lernen lernen“ und Lerneinheiten, Evaluation, Dispositionsstunden
120
Ausbildungsstunden (insgesamt)
968
schriftliche Prüfung gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung
(..................................................................................................................................2))
mündliche Abschlussprüfung
gemäß § 16 Abs. 3 der Verordnung
..........., am .......................
___________________________________
(Vorsitzender der Prüfungskommission)
1) allfällige Auszeichnungen oder Anrechnungen
2) Thema bzw. schlagwortartige Beschreibung der schriftlichen Prüfungsarbeit
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) in einfachen Worten?
Anl. 3 Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten) behandelt "Muster – Formblatt „Zeugnis“ gemäß § 21 Abs. 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 9. Juni 2016 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. Juni 2016
- Fassung seit
- 9. Juni 2016
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 10:23
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 137/2016
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.