Anl. 11
Anl. 11 Anlage 11
Fassung: 12. Mai 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 11 BHygV 2012?
- KernaussageAnl. 11 BHygV 2012 behandelt "Anlage 11" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anlage 11
(zu § 61 Abs. 5 und 5a)
Verfahren zur Bestimmung der Formaldehydabgabe bei Hölzern
Parameter
Methode
Anmerkungen
Gasanalysewert – Formaldehyd
ÖNORM EN ISO 12460-3:2023
Abweichende Messtemperatur von 90 C bei Hölzern für Saunakabinen
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 11 BHygV 2012 in einfachen Worten?
Anl. 11 BHygV 2012 behandelt "Anlage 11" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 12. Mai 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Mai 2026
- Fassung seit
- 12. Mai 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 21:33
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 115/2026
- BGBl. II Nr. 333/2023
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
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