§ 96
§ 96 Badeordnung
Fassung: 12. Mai 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 96 BHygV 2012?
- Kernaussage§ 96 BHygV 2012 behandelt "Badeordnung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Badeordnung
§ 96. (1) Die Inhaberin oder der Inhaber eines Bades, einer Einrichtung mit Warmsprudelwanne, einer Saunaanlage, eines Warmluft- oder Dampfbades oder Kleinbadeteiches hat zur Regelung eines einwandfreien Bade- und/oder Saunabetriebes eine Badeordnung zu erlassen und an gut sichtbarer Stelle anzubringen. In einer Badeordnung muss das von den Badegästen, Gästen einer Saunaanlage und Gästen eines Warmluft- oder Dampfbades zum Schutz der Gesundheit, insbesondere in hygienischer Hinsicht, zu beachtende Verhalten geregelt sein. Dies gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber von Einrichtungen, die auf dem Gebiet der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens und der Heil- und Pflegeanstalten betrieben werden.
(2) Der von der Inhaberin oder dem Inhaber mit dem Badegast oder dem Gast einer Saunaanlage oder eines Warmluft- oder Dampfbades abgeschlossene Vertrag hat auch die Badeordnung (Abs. 1) und bei Kleinbadeteichen zusätzlich die im Hinweis nach Anlage 7 enthaltenen Festlegungen zu umfassen.
(3) In Bezug auf das in hygienischer Hinsicht zu beachtende Verhalten bei Warmsprudelwannen hat die in unmittelbarer Nähe der Warmsprudelwanne anzubringende Badeordnung unter Bezugnahme auf diese Verordnung die Hinweise zu enthalten,
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 96 BHygV 2012 in einfachen Worten?
§ 96 BHygV 2012 behandelt "Badeordnung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 12. Mai 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Mai 2026
- Fassung seit
- 12. Mai 2026
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 21:33
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 115/2026
- BGBl. II Nr. 333/2023
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