§ 41
§ 41 E. Innerbetriebliche Kontrolle von Becken
Fassung: 12. Mai 2026 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 41 BHygV 2012?
- Kernaussage§ 41 BHygV 2012 behandelt "E. Innerbetriebliche Kontrolle von Becken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
E. Innerbetriebliche Kontrolle von Becken
Betriebstagebuch
§ 41. (1) Im Rahmen der innerbetrieblichen Kontrolle ist ein Betriebstagebuch zu führen, in das täglich folgende Daten und Ergebnisse der Messungen einzutragen sind:
(2) Die Wasserproben für die Messungen sind 5 bis 20 cm unter der Oberfläche und 30 bis 50 cm vom Beckenrand entfernt zu entnehmen.
(3) Zur Überprüfung der mit der automatischen Messanlage ermittelten Werte ist bei Bedarf eine Probe an der Messwasserleitung zu entnehmen.
(4) Die pH-Wert-Bestimmung hat elektrometrisch oder colorimetrisch mit Hilfe eines Gerätes zu erfolgen, das im gewählten pH-Bereich Messungen mit Abstufungen von 0,2 erlaubt; bei der Verwendung von Chlorgas zur Desinfektion darf die colorimetrische Methode nicht angewendet werden.
(5) Die Messung zur Bestimmung des freien Chlors und des gebundenen Chlors sowie des Chlordioxids ist unmittelbar nach Entnahme der Probe unter Anwendung der DPD-Methode durchzuführen; das hierbei verwendete Gerät muss Messungen mit Abstufungen von 0,1 mg/l erlauben.
(6) Bei Verwendung von Ozon in der Aufbereitung des Wassers muss die Funktion der Aktivkohlefilter einmal wöchentlich kontrolliert werden. Dazu sind vor und nach jedem Aktivkohlefilter Wasserproben zu entnehmen und Messungen unter Anwendung der DPD-Methode vorzunehmen.
(7) Bei Einsatz eines UV-Gerätes sind dem Betriebstagebuch folgende Unterlagen anzuschließen:
(8) Zusätzlich zu Abs. 7 sind folgende Daten wöchentlich aufzuzeichnen:
(9) Die Betriebstagebücher sind drei Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 41 BHygV 2012 in einfachen Worten?
§ 41 BHygV 2012 behandelt "E. Innerbetriebliche Kontrolle von Becken" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 12. Mai 2026 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 13. Mai 2026
- Fassung seit
- 12. Mai 2026
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 115/2026
- BGBl. II Nr. 333/2023
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