Verordnungen

Bäderhygieneverordnung 2012

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen (Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV 2012)

BHygV 2012VerordnungFassung seit 1. Oktober 2012RIS-Stand 15. Mai 2026

RIS-Gesetzesnummer 20008002 · BGBl. II Nr. 321/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 115/2026 · 82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht · Original im RIS öffnen

§ 91

§ 91 Einrichtungsgegenstände und Einbauten

Fassung: 1. Oktober 2012 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 91 BHygV 2012?

  • Kernaussage§ 91 BHygV 2012 behandelt "Einrichtungsgegenstände und Einbauten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Einrichtungsgegenstände und Einbauten in Bädern, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichanlagen, mit denen die Badegäste oder...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Einrichtungsgegenstände und Einbauten

§ 91. (1) Einrichtungsgegenstände und Einbauten in Bädern, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichanlagen, mit denen die Badegäste oder Gäste einer Saunaanlage oder eines Warmluft- oder Dampfbades direkt in Berührung kommen, wie Bänke, Umkleidegelegenheiten, Liegen in Ruheräumen, Solarien oder Massageräumen, müssen leicht zu reinigen, zu desinfizieren und leicht trocken zu halten sein. Außerhalb von Saunakabinen und Kabinen von Warmluftbädern bestehende Sitz- und Liegegelegenheiten aus Holz sind glattzuschleifen, porendicht zu versiegeln und in diesem Zustand zu halten.

(2) Eine ausreichende Anzahl von zweckentsprechenden Abfallbehältern ist in hygienisch einwandfreier Weise aufzustellen bzw. anzubringen; für eine zeitgerechte Entleerung ist zu sorgen.

(3) Es darf nur gründlich gereinigte und desinfizierte Wäsche ausgegeben werden.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 91 BHygV 2012 in einfachen Worten?

§ 91 BHygV 2012 behandelt "Einrichtungsgegenstände und Einbauten" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Oktober 2012 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
3. Oktober 2012
Fassung seit
1. Oktober 2012
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 21:33
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 115/2026
  • BGBl. II Nr. 333/2023

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Verweise

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