Ein Schöffengericht ist im Allgemeinen ein Gericht, bei dem Schöffen mitwirken. Jedoch wird nicht unbedingt jedes Gericht, an dem Schöffen mitwirken, auch so genannt.
Das Schöffengericht ist ein Senat, der an den Landesgerichten in Strafsachen urteilt. Es besteht seit einer Novelle im Jahre 2009 aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern Schöffen und entscheidet in 1. Instanz über einzelne in der Strafprozessordnung aufgezählte Delikte sowie jene, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht und nicht dem Geschworenengericht zugewiesen sind § 31 Abs 3 Strafprozessordnung StPO. Das Urteil richtet sich nach der Stimmenmehrheit.
In Jugendstrafsachen muss einer der Schöffen als Lehrer, Erzieher, in der öffentlichen oder privaten Jugendwohlfahrt oder in der Jugendbetreuung tätig sein oder gewesen sein und wenigstens einer muss das gleiche Geschlecht wie der Angeklagte haben § 28 Jugendgerichtsgesetz JGG.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffengericht.C3.96sterreich 06.11.2014
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