Mit Maßnahme oder Entscheidung bezeichnet man auf EU-Ebene einseitige, verbindliche Regelungen auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts durch die Gemeinschaftsorgane die sich an Einzelne richten und nur für diese unmittelbar Wirkung entfalten. Sie entsprechen damit auf euorpäischer Ebene dem, was der Verwaltungsakt auf nationaler Ebene ist.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/massnahmeeu.php 21.10.2014