Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren ist ein rechtlich geordnetes Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Es dient dazu, einen Streit zu entscheiden, einen Anspruch durchzusetzen, eine Straftat zu beurteilen oder eine andere gesetzlich vorgesehene gerichtliche Entscheidung zu treffen. Der genaue Ablauf hängt davon ab, welche Verfahrensart vorliegt. Im österreichischen Recht gibt es vor allem Zivilverfahren, Strafverfahren, Außerstreitverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Welche Arten von Gerichtsverfahren gibt es?

Im Zivilverfahren geht es meist um Streitigkeiten zwischen Privaten, etwa über Geldforderungen, Schadenersatz, Verträge oder Besitz. Grundlage ist vor allem die Zivilprozessordnung.

Das Strafverfahren klärt, ob jemand eine strafbare Handlung begangen hat und welche Rechtsfolgen daraus entstehen. Dafür ist die Strafprozeßordnung 1975 maßgeblich.

Das Außerstreitverfahren betrifft bürgerliche Rechtssachen, für die das Gesetz kein streitiges Zivilverfahren vorsieht. Typische Beispiele sind bestimmte Pflegschafts-, Erwachsenenschutz-, Verlassenschafts- oder Grundbuchssachen. Die Grundlage ist das Außerstreitgesetz.

Daneben gibt es Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Dort wird geprüft, ob Entscheidungen von Verwaltungsbehörden rechtmäßig sind. Maßgeblich ist dabei insbesondere das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz.

Wie beginnt ein Gerichtsverfahren?

Ein Gerichtsverfahren beginnt nicht immer auf dieselbe Weise. Im Zivilverfahren wird es typischerweise durch eine Klage eingeleitet. Im Außerstreitverfahren steht meist ein Antrag am Anfang. Im Strafverfahren beginnt das gerichtliche Hauptverfahren auf Grundlage einer Anklage oder einer anderen gesetzlich vorgesehenen Anrufung des Gerichts. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird das Gericht in der Regel durch eine Beschwerde befasst.

Voraussetzung ist außerdem, dass das angerufene Gericht zuständig ist. Zuständigkeit bedeutet, dass genau dieses Gericht die Sache nach Art des Falls, Wert, Ort oder Materie behandeln darf. Ist ein Gericht unzuständig, kann das erhebliche Folgen haben, etwa eine Zurückweisung oder eine Überweisung nach den jeweils anwendbaren Verfahrensregeln.

Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?

Auch wenn sich die Einzelheiten stark unterscheiden, haben viele Verfahren einen ähnlichen Grundaufbau: Das Gericht ermittelt den entscheidenden Sachverhalt, hört die Beteiligten an und trifft danach eine Entscheidung.

Im Zivilverfahren bringen grundsätzlich die Parteien den Sachverhalt und ihre Beweismittel vor. Das Gericht leitet das Verfahren, führt Beweise auf und entscheidet auf Basis des Vorbringens und der Ergebnisse der Verhandlung.

Im Strafverfahren gilt im Hauptverfahren der Grundsatz, dass das Gericht die der Anklage zugrunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären hat. Beweise werden in der Hauptverhandlung aufgenommen; auf ihrer Grundlage fällt das Gericht sein Urteil.

Im Außerstreitverfahren ist das Gericht regelmäßig stärker in die Sachverhaltsaufklärung eingebunden als im klassischen Zivilprozess. Das entspricht dem Zweck vieler dieser Verfahren, in denen nicht bloß zwei gegnerische Parteien einander gegenüberstehen.

Vor den Verwaltungsgerichten richtet sich die Form der Entscheidung danach, ob über die Sache selbst entschieden wird oder ob nur eine verfahrensrechtliche Frage vorliegt. Das ist für Rechtsmittel und den weiteren Verfahrensgang wichtig.

Wie endet ein Gerichtsverfahren?

Ein Gerichtsverfahren endet nicht immer mit einem Urteil. Die Art der Erledigung hängt von der Verfahrensart und vom Stand des Verfahrens ab.

  • Im Zivilverfahren endet die Sache häufig mit einem Urteil. Möglich ist aber auch ein gerichtlicher Vergleich, eine Klagerücknahme oder eine andere prozessrechtliche Erledigung.
  • Im Strafverfahren steht am Ende des Hauptverfahrens typischerweise ein Urteil, etwa ein Freispruch oder Schuldspruch.
  • Im Außerstreitverfahren ergeht die Entscheidung in der Regel als Beschluss.
  • Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erledigt das Verwaltungsgericht die Rechtssache grundsätzlich durch Erkenntnis, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist; andere Entscheidungen und Anordnungen ergehen als Beschluss.

Mit der Entscheidung allein ist ein Verfahren aber nicht immer endgültig abgeschlossen. Häufig gibt es noch die Möglichkeit eines Rechtsmittels, etwa einer Berufung, eines Rekurses, einer Revision oder einer Beschwerde, je nach Verfahrensart und gesetzlicher Ausgestaltung.

Was ist kein Gerichtsverfahren?

Nicht jedes rechtliche Konfliktlösungsverfahren ist ein Gerichtsverfahren. Mediation, Verfahren vor Schlichtungsstellen oder andere außergerichtliche Einigungen finden nicht vor einem staatlichen Gericht statt. Sie können rechtlich wichtig sein, sind aber keine Gerichtsverfahren im engeren Sinn.

Auch das Schiedsverfahren ist davon zu unterscheiden. Es ist ein geregeltes Verfahren vor einem Schiedsgericht, aber gerade kein Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Im österreichischen Recht ist das Schiedsverfahren zwar in der ZPO geregelt, es bleibt jedoch von der staatlichen Gerichtsbarkeit getrennt.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Ob ein Fall im Zivilverfahren, im Außerstreitverfahren, im Strafverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht zu behandeln ist, entscheidet über Ablauf, Zuständigkeit, Form der Entscheidung und Rechtsmittel. Wer den Begriff Gerichtsverfahren verwendet, meint daher nur den Oberbegriff. Für die rechtliche Beurteilung kommt es immer auf die konkrete Verfahrensordnung an.

Quellen

  • §§ 226 ff., §§ 411 ff., §§ 577 ff. Zivilprozessordnung (ZPO), RIS.
  • § 1 und § 30 Außerstreitgesetz (AußStrG), RIS.
  • § 210 ff. und § 232 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), RIS.
  • § 28 und § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), RIS.
  • Deixler-Hübner, Lehrbuch Zivilverfahren, LexisNexis Österreich.
  • Österreichisches Zivilprozessrecht, MANZ Verlag.
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