In allen Verfahrensarten hängt der Ausgang des Verfahrens u. a. davon ab, ob die Prozessparteien ihre Behauptungen beweisen können. Den verschiedenen Methoden oder Mitteln, Beweise zu erbringen, kommt also große Bedeutung zu.
Die wichtigsten Beweismittel, die so genannten Strengbeweismittel, sind:
- Beweis durch Urkunde, Beweis durch Parteivernehmung,
- Beweis durch Augenschein, Beweis durch Sachverständige, Zeugenbeweis.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/beweismittel/beweismittel.htm 18.09.2014