Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Gericht in einem streitigen Verfahren über die Sache selbst abspricht. Im österreichischen Recht ist der Begriff vor allem im Zivilprozess und im Strafverfahren wichtig. Nicht jede gerichtliche Entscheidung ist aber ein Urteil: In vielen anderen Verfahren ergeht die Entscheidung als Beschluss.
Was ein Urteil rechtlich ausmacht
Ob eine Entscheidung als Urteil oder als Beschluss bezeichnet wird, richtet sich nicht nach dem Sprachgebrauch, sondern nach dem jeweiligen Verfahrensgesetz. Im streitigen Zivilverfahren sieht die Zivilprozessordnung für die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch grundsätzlich das Urteil vor. Im Verfahren außer Streitsachen entscheidet das Gericht dagegen im Regelfall mit Beschluss. Auch vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts spricht man nicht von Urteilen, sondern von Erkenntnissen oder Beschlüssen.
Für juristische Laien ist vor allem wichtig: Ein Urteil ist keine bloße Mitteilung des Gerichts, sondern ein formeller Rechtsspruch mit genau geregelten Wirkungen. Es entscheidet verbindlich über Ansprüche, Schuld oder Freispruch und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Rechtsmitteln bekämpft werden.
Urteil im Zivilverfahren
Im streitigen Zivilverfahren wird über Klagen grundsätzlich durch Urteil entschieden. Das Gericht kann das Urteil sofort nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkünden. Ist das nicht möglich, muss es binnen der gesetzlichen Frist schriftlich abgefasst und ausgefertigt werden. Die Zivilprozessordnung regelt dabei sowohl die mündliche Verkündung als auch die schriftliche Ausfertigung des Urteils.
Nicht jede zivilgerichtliche Sachentscheidung heißt allerdings Urteil. In bestimmten Verfahrensarten verwendet das Gesetz andere Bezeichnungen. Im Verfahren außer Streitsachen lautet die Entscheidungsform regelmäßig Beschluss. Auch im Mahnverfahren ist die typische Entscheidung nicht das Urteil, sondern der Zahlungsbefehl. Wer den Begriff Urteil verstehen will, muss daher immer zuerst fragen, in welchem Verfahren sich die Sache befindet.
Versäumungsurteil
Eine besondere Form im Zivilprozess ist das Versäumungsurteil. Es kommt in Betracht, wenn eine Partei prozessuale Pflichten gröblich nicht wahrnimmt, etwa nicht rechtzeitig reagiert oder zu einer Verhandlung nicht erscheint, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Gericht entscheidet dann nicht frei nach Belieben, sondern nur innerhalb des engen Rahmens, den die ZPO vorsieht.
Für Betroffene ist wichtig: Ein Versäumungsurteil bedeutet nicht automatisch, dass die andere Seite materiell im Recht ist. Es ist vielmehr eine prozessuale Folge der Säumnis. Ob und wie man dagegen vorgehen kann, hängt von der jeweiligen Konstellation und den einschlägigen Rechtsmitteln ab.
Urteil im Strafverfahren
Im Strafverfahren entscheidet das Gericht über die Anklage durch Urteil. Inhaltlich kann ein Strafurteil vor allem zu einem Schuldspruch oder zu einem Freispruch führen. Daneben kennt die Strafprozessordnung auch das Unzuständigkeitsurteil in gesetzlich geregelten Fällen.
Das Strafurteil ist der Abschluss der Hauptverhandlung durch das Gericht. Es muss die gesetzlich vorgesehenen Aussprüche enthalten. Dazu gehören je nach Ausgang insbesondere die Entscheidung über Schuld oder Freispruch und im Fall eines Schuldspruchs auch der Strafausspruch. Für Angeklagte, Privatbeteiligte und Staatsanwaltschaft ist entscheidend, dass erst aus dem konkreten Urteil hervorgeht, was das Gericht tatsächlich entschieden hat und in welchem Umfang die Entscheidung angefochten werden kann.
Rechtsmittel gegen Urteile
Gegen Urteile gibt es im österreichischen Verfahrensrecht unterschiedliche Rechtsmittel. Welche zulässig sind, hängt vom Verfahren und vom entscheidenden Gericht ab.
Im Zivilverfahren ist vor allem die Berufung von Bedeutung. Mit ihr kann ein Urteil unter den gesetzlichen Voraussetzungen überprüft werden. Daneben kommen in bestimmten Fällen weitere Rechtsbehelfe in Betracht.
Im Strafverfahren unterscheidet die StPO genauer: Gegen Urteile des Bezirksgerichts und des Landesgerichts als Einzelrichter ist die Berufung vorgesehen. Bei Urteilen des Landesgerichts als Schöffen- oder Geschworenengericht treten zur Strafberufung die besonderen Regeln über die Nichtigkeitsbeschwerde hinzu. Welches Gericht über das Rechtsmittel entscheidet, richtet sich nach der Verfahrensart und der Instanzordnung der StPO.
Abgrenzung zu Beschluss und Erkenntnis
Im Alltag werden gerichtliche Entscheidungen oft pauschal als Urteil bezeichnet. Juristisch ist das ungenau. Ein Beschluss ist keine Unterform des Urteils, sondern eine eigene Entscheidungsart. Im Außerstreitverfahren, in vielen verfahrensleitenden Fragen und in zahlreichen Nebenentscheidungen entscheidet das Gericht mit Beschluss.
Vor den Verwaltungsgerichten ergehen Entscheidungen meist als Erkenntnis oder Beschluss. Auch der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof verwenden andere Entscheidungsformen. Wer von einem Urteil spricht, sollte daher nur jene Verfahren meinen, in denen das Gesetz diesen Begriff tatsächlich verwendet.
Warum der Unterschied wichtig ist
Ob eine Entscheidung ein Urteil, ein Beschluss oder ein Erkenntnis ist, hat praktische Folgen. Davon hängen etwa Form, Zustellung, Rechtskraft und Rechtsmittel ab. Gerade im Jus ist die genaue Bezeichnung daher mehr als eine sprachliche Feinheit. Sie zeigt, nach welchem Verfahrensrecht entschieden wurde und welche Möglichkeiten die Beteiligten nach der Entscheidung haben.
Quellen
- §§ 226 ff, 414 bis 417, 461 ff Zivilprozessordnung (ZPO), RIS.
- §§ 258 bis 270, 261, 447, 464, 466 bis 489 Strafprozeßordnung 1975 (StPO), RIS.
- Außerstreitgesetz (AußStrG), insbesondere zur Entscheidungsform durch Beschluss, RIS.
- Mayr, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts, MANZ.
- Wessely, Strafprozessrecht (Skriptum), 10., aktualisierte Auflage, LexisNexis Verlag ARD ORAC 2023.





